IV. Luftverkehrsordnung
§1 Grundregeln
Wer ein Luftfahrzeug führt, benötigt eine offizielle Fluglizenz.
Wer ein Luftfahrzeug führt, ist für dessen verkehrstauglichen Zustand verantwortlich. Schäden müssen unverzüglich beseitigt werden. Ein nicht verkehrstaugliches Luftfahrzeug stellt eine Gefahr für das eigene und anderer Wohl dar.
Die mutwillige Beeinträchtigung der Sicherheit des Luftverkehrs stellt einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar und wird bestraft.
Wer ein Luftfahrzeug unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen führt, macht sich des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr strafbar.
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es gilt auch eine 0-Promille-Toleranz für Alkohol.
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sollten Medikamente eingenommen werden, vergewissern Sie sich bitte, ob Sie mit diesen ein Luftfahrzeug.
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führen dürfen.
In jedem Luftfahrzeug müssen sich mind. ein Heli-Reparaturkasten und vier Bandagen befinden.
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§2 Allgemeine Flugordnung Regeln
Über dem Stadtgebiet Los Angeles (ausgenommen Los Angeles International Airport), dem Staatsgefängnis (JVA), der Militärbasis (Fort Zancudo) und dem Flugzeugträger gilt eine Flugverbotszone. Missachtung kann zum Abschuss des Luftfahrzeugs führen.
Das Stadtgebiet ist hierbei als höhen beschränkte Flugverbotszone zu verstehen. Die Mindestflughöhe ist
unbedingt einzuhalten, Landen in dieser ist nur mit einer Sondergenehmigung gestattet.
Beamte des LAPD können weitere Flugverbotszonen ausrufen.
Das Starten und Landen ist nur auf Flugplätzen und ausgewiesenen Landeplätzen gestattet.
Bei Landeplätzen von staatlichen Fraktionen ist vorher eine (mündliche) Genehmigung einzuholen.
Das Landen auf Privatgrundstücken ist nur mit einer Sondergenehmigung gestattet.
Wer Start- und Landezonen für Fluggeräte länger als nötig blockiert, macht sich strafbar.
Das Verlassen eines Flugplatzes mit einem Luftfahrzeug zu Boden ist untersagt.
Wer ein Luftfahrzeug führt, muss eine Mindestflughöhe von 300m über dem Boden einhalten.
Wer vorsätzlich einen Unfall mit einem Luftfahrzeug verursacht, macht sich strafbar.
§3 Sonderregelungen
Wer gewerblich den Transport von Menschen anbietet, wie z.B. Rundflüge, benötigt einen Personenbeförderungsschein für Helikopter.
Staatliche Behörden mit Sonderaufgaben sind für die Erfüllung ihrer hoheitlichen Pflichten von der LuftVO ausgenommen.