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III. Straßenverkehrsordnung

§1 Fahren ohne Führerschein

Wer ein motorisiertes Fortbewegungsmittel ohne entsprechende Fahrerlaubnis führt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Der Fahrer eines Fahrzeuges hat die Fahrerlaubnis immer mit sich zu führen.


§2 Geschwindigkeiten und zu schnelles fahren

Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der erlaubten Geschwindigkeitsbegrenzungen nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht werden kann. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Fahrzeugs anzupassen.
Innerorts ist eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt,  auf dem Highway ist eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erlaubt.
Sollten sie mit der Speed Control in Verbindung mit “zu schnelles fahren” gebracht werden, werden 5 km/h Toleranz abgezogen. Bei zu schnelles fahren wird ihnen eine Geldstrafe und ggf. der Führerschein entnommen.
Das Befahren des Highways ist für Fortbewegungsmittel, die die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreichen können bzw. nicht motorisiert sind, verboten.


§3 Fahren ohne Helm

Wer ein motorisiertes Zweirad oder Quad führt, muss einen Sicherheitshelm tragen.


§4 Haftung

Sollte der Fahrzeugführer nachträglich nicht ermittelbar sein, so haftet der Besitzer des Fahrzeugs.


§5 Gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr

Die mutwillige Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar.
Je nach Tatbestand und Schwere des Verstoßes kann es sogar als schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geahndet werden.


§6 Fahren unter Drogen

Wer ein Fahrzeug unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen führt, macht sich des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar.

  • Es gilt auch eine 0-Promille-Toleranz für Alkohol.

  • Sollten Medikamente eingenommen werden, vergewissern Sie sich, ob Sie mit diesen ein Kraftfahrzeug Führern dürfen.


§7 Fahrzeug überbreite

Wer ein Fahrzeug führt, das die Breite der Fahrbahn überschreitet, muss eine Genehmigung und eine Absicherung durch Beamte des LAPD besitzen.


§8 Anmeldung des Fahrzeuges

Wer ein Fahrzeug erwirbt, muss dies unverzüglich und auf direktem Weg nach Erwerb beim LAPD anmelden. Missachtung ist strafbar.


§9 Ruhestörung und Umweltverschmutzung

Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung sind zu vermeiden.


§10 Sonder- und Baufahrzeuge

Spezialfahrzeuge wie Golfcarts, Rasenmäher, Bagger u.Ä. sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und dürfen nur auf Privatgelände oder ihrem entsprechenden Einsatzgebiet genutzt werden.
Der Erwerb von Sonderfahrzeugen, wie z.B. RTWs, Streifenwagen, gepanzerte Fahrzeugen und Ähnlichen, ist nur den zugehörigen staatlichen Fraktionen gestattet.
Dem gleichzusetzen sind die Lackierungen von Fahrzeugen in Farben bzw. Schriften sowie die Kennzeichen, die von staatlichen Fraktionen verwendet werden.


§11 Fahrzeugbeleuchtung

Bei eingeschränkten Lichtverhältnissen durch Wetter, Dämmerung oder Dunkelheit sind die entsprechenden Lichtanlagen des Fahrzeuges einzuschalten.


§12 Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

In jedem Fahrzeug müssen sich mindestens ein Reparaturkasten und zwei Bandagen befinden.


§13 Fahrverbot

Das LAPD darf bei Mehrmaligem verstoß gegen die StvO den Führerschein entnehmen.


§14 Vorfahrt und Beschilderung

Wer sich im Straßenverkehr bewegt, muss die Vorfahrtsregelungen, Straßenschilder, Straßenbezeichnungen und Parkverbotszonen beachten. Im Straßenverkehr ist das Ampelsystem nicht zu beachten.
An Kreuzungen ohne vorfahrtsregelnden Schildern gilt die Vorfahrtsregelung rechts vor links.
Ausnahme: Beamte des LAPD regeln den Verkehr.
Straßenschilder und Straßenbezeichnungen am Boden, welche die Vorfahrt regeln, wie z.B. "STOP" sind zu beachten. Es ist Personen, die nicht Teil des LAPDs oder des LAMDs sind, untersagt, verkehrsregelnde Schilder oder Straßensperren zu errichten.


§15 Parken & Parkverbotszonen

Das Parken an rot bzw. gelb markierten Bordsteinen, im direkten Kreuzungsbereich und in Parkverbotszonen ist untersagt. Beamte des LAPD können zusätzliche temporäre oder permanente Parkverbotszonen ausrufen.
Eine Parkverbotszone wird wie folgt definiert: Ein durch Parkverbotsschilder ausgeschilderter Bereich, Ein- und Ausfahrten, Plätze an denen durch das Parken der fließende Verkehr behindert oder eingeschränkt wird oder eine unmittelbare Gefahr durch das Parken entstehen kann.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten an einem Ort verweilt, der parkt. Ein- und Ausfahrten, Garagen und Rettungswege sind stets freizuhalten.


§16 Fahren auf der Falschen Fahrbahn

Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist strafbar. Dies beinhaltet:

  • das Fahren auf der falschen Straßenseite

  • das Fahren entgegen der Fahrtrichtung innerhalb einer Einbahnstraße.

Auf den Straßen San Andreas gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Diese Regelung gilt nicht während eines Überholvorgangs auf dem Highway. Sobald der Überholvorgang abgeschlossen ist, hat sich das Fahrzeug wieder rechts einzuordnen. In der Stadt sind alle Spuren gleichwertig, um einen flüssigen Verkehrsfluss zu gewährleisten und spontane Spurwechsel zum Abbiegen zu vermeiden. Das Überholen von rechts ist auf dem Highway untersagt.


§17 Allgemein

Das vorsätzliche Behindern oder Aufhalten des Straßenverkehrs ist verboten.
Das Befahren nicht klar gekennzeichneter Straßenverkehrswege ist ohne eine Genehmigung nicht gestattet.
Das Überfahren von doppelt gezogenen Fahrbahnmarkierungen (||) ist verboten.
Ausnahmen stellen hierbei das Überfahren zum Abbiegen oder zum Befahren von Ein- und Ausfahrten dar.
Das Überfahren von Sperrflächen ist grundsätzlich verboten.
Die Verwendung von Signalanlagen des Fahrzeugs, wie Hupe oder Warnblinklicht, ist nur zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer erlaubt.
Wer von einem Unfallort flieht, macht sich der Fahrerflucht strafbar.
Staatliche Behörden mit Sonderaufgaben sind für die Erfüllung ihrer hoheitlichen Pflichten von der StVO ausgenommen. Dazu ist der Einsatz mind. eines Sondersignals erforderlich (Blaulicht, Sirene).
Gelbe Rundumleuchten, z.B. bei einem Abschlepper, sind lediglich Warnleuchten. Der Einsatz dieser befugt den Fahrer nicht dazu, die StVO missachten zu dürfen.
Einsatzkräften mit Sondersignalen ist durch Anhalten am Straßenrand, Bordstein oder Seitenstreifen Vorfahrt zu gewähren.
Personen, die neu in den Staat einreisen, dürfen bis zu 1 Wochen ohne einen Führerschein motorisierte Fortbewegungsmittel führen (PKW, LKW, Motorräder).

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